Die sog. AGENDA21 (wörtlich "was im 21. Jahrhundert zu tun ist") ist ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert und wurde 1992 als Abschlussdokument der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro verabschiedet. Sie ist ein Auftrag an uns alle und fordert uns dazu auf, sozialen, ökologischen und ökonomischen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken und eine nachhaltige Entwicklung einzuleiten und zu sichern.
Die AGENDA21 zielt auf Nachhaltigkeit. "Nachhaltigkeit" oder "Zukunftsbeständigkeit" (englisch: sustainability) wurde zum Schlüsselbegriff der AGENDA21-Bewegung. Bisher verbrauchen wir mehr Ressourcen als nachwachsen oder neu gebildet werden können. Wir stoßen mehr Abfallstoffe und Emissionen aus als Mensch und Natur abbauen oder umwandeln. Wir verbrauchen unsere Lebensgrundlagen, unser "Kapital", statt von den "Zinsen" zu leben. Wir müssen aber zu einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise kommen, die die Bedürfnisse der heutigen Generation so erfüllt, dass die Lebensgrundlagen künftiger Generationen nicht gefährdet sind. Raubbau an unseren natürlichen Ressourcen weltweit und dadurch verursachte Klimaveränderungen machen deutliche Kurskorrekturen notwendig.
Die AGENDA21 gilt weltweit - auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Sie wurde von 179 Staaten beschlossen, auch von der Bundesrepublik Deutschland. In Kapitel 28 des Rio-Dokuments wird die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen als wichtiger Faktor bei der Umsetzung der AGENDA 21 genannt. Allein in Bayern wurden daraufhin mehrere hundert Gemeinden in der AGENDA21-Bewegung aktiv.
Die AGENDA21 braucht alle. Laut Präambel der Rio-Vereinbarung muss für eine möglichst umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit und tatkräftige Mithilfe nichtstaatlicher Organisationen und Gruppen Sorge getragen werden. Die Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit den Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine kommunale AGENDA21, ein Aktionsprogramm für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort, beschließen. Diesen Auftrag müssen Gemeindeorgane und Bürger gemeinsam erfüllen.